Ratgeber

Wer zahlt den Umzug bei Heimunter­bringung?

Sie oder eine angehörige Person müssen eine Wohnung auflösen, weil der Umzug ins Pflegeheim ansteht? Für Personen mit einem Pflegegrad von mindestens 1 gibt es finanzielle Unterstützung von der Pflegekasse für beides. In diesem Blogartikel erfahren Sie, worauf Sie achten müssen und wie genau es zur Kostenübernahme kommt.

Sorglos hat sich insbesondere auf Seniorenumzüge spezialisiert. Daher wissen wir, dass der Umzug ins Pflegeheim sehr emotional sein kann und mit vielen Herausforderungen verbunden ist. Lassen Sie sich von uns unter die Arme greifen und überzeugen Sie sich von unseren rundum Wohlfühl-Service!

Das erfahren Sie hier:

Zuschuss für Umzug und Wohnungs­auflösung erhalten

Für Personen mit einem Pflegegrad von mindestens 1,
gibt es Unterstützung von der Pflegekasse.

Konkret erhalten Sie von der Pflegekasse folgende Leistungen:

Die nötigen Anforderungen für einen Zuschuss durch die Pflegekasse finden Sie im folgenden Abschnitt:

Vorausset­zungen für die Kosten­über­nahme durch die Pflege­kasse

1. Pflegegrad 1 oder höher

Sie müssen mindestens Pflegegrad 1 haben.

2. Wohnumfeld­verbessernde Maßnahme

Die Pflegekasse unterstützt Umzüge, die Ihre Wohnsituation verbessern. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind u.a.:
  • Umzug ins betreute Wohnen/Senioren-WG
  • Umzug in eine barrierefreie Wohnung
  • Umzug vom Obergeschoss in eine Parterrewohnung
  • Umzug in die Nähe der Kinder bzw. pflegenden Angehörigen
  • Umzug vom Land in die Stadt (bessere Versorgungsmöglichkeiten)
  • damit einhergehende Wohnungsauflösung

Aus dem Sozialgesetzbuch

„Die Pflegekassen können subsidiär finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren, beispielsweise für technische Hilfen im Haushalt, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird. Die Zuschüsse dürfen einen Betrag in Höhe von 4.000 Euro je Maßnahme nicht übersteigen.“

Bitte beachten!

Der Maximalbetrag beträgt 4.000 Euro. Wenn Sie aus diesem Topf bereits im Vorfeld Geld abgeschöpft haben, verringert sich der Zuschuss entsprechend um die bereits bewilligte Summe.

Beachten Sie außerdem, dass jeder Fall individuell von der Pflegekasse betrachtet wird – Sie sollten sich mit dieser also schnellstmöglich in Verbindung setzen, wenn Sie selbst oder eine angehörige Person ins Pflegeheim ziehen soll oder bereits umgezogen ist, um Ihren Anspruch auf finanzielle Unterstützung zu klären.

Sie müssen ferner damit rechnen, dass die Pflegekasse die Kosten nicht vollständig übernimmt. Teilweise beteiligt sich das Sozialamt an Kosten. Bezieherinnen und Bezieher von ALG II haben Anspruch auf die Kostenübernahme durch das Sozialamt – allerdings nur in ”angemessener Höhe”.

Ablauf: Vom Angebot zum Umzug

1. Sorglos anrufen

Kontaktieren Sie unsere erfahrenen Mitarbeiter und holen Sie sich noch heute ein Angebot. Wir beraten Sie gerne zum Ablauf Ihres Umzugs.

2. Antrag stellen

Stellen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse für die Kostenübernahme Ihres Umzugs. Wir beraten Sie gerne, wie Sie einen optimalen Antrag stellen.

3. Antrag genehmigt

Nach Genehmigung des Antrags übermitteln Sie uns eine Abtretungserklärung. Wir übernehmen das ganze Kostenmanagement mit der Pflegekasse.

4. Sorglos Umzug

Erleben Sie einen stressfreien Umzug und profitieren Sie von unserem erstklassigen Service. Wir stehen Ihnen von Anfang bis Ende zur Verfügung.

Antrags­formular für wohnver­bessernde Maßnahmen

Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, haben wir eine Liste mit den entsprechenden Antragsformularen für Sie erstellt. Suchen Sie einfach Ihre Pflegekasse heraus, klicken Sie (falls vorhanden) auf den Link zum Antragsformular, füllen Sie dieses aus und senden Sie es an Ihre Pflegekasse. Falls kein Link zum Formular vorhanden ist, können Sie ein formloses Schreiben erstellen.

PflegekasseEigenes Antragsformular
AOK Baden-WürttembergLink zum Formular
AOK BayernLink zum Formular
AOK Bremen/BremerhavenLink zum Formular
AOK HessenLink zum Formular
AOK NiedersachsenLink zum Formular
AOK NordostLink zum Formular
AOK NordWestLink zum Formular
AOK Rheinland/HamburgLink zum Formular
AOK Rheinland-Pfalz/SaarlandLink zum Formular
AOK Sachsen-AnhaltLink zum Formular
AOK PLUSLink zum Formular
Audi BKKLink zum Online-Formular
Bahn-BKKLink zum Formular
BarmerLink zum Formular
Bergische KrankenkasseNein
Bertelsmann BKKNein
BIG direkt gesundLink zum Formular
BKK 24Nein
BKK Akzo Nobel BayernNein
BKK B. Braun AesculapNein
BKK Deutsche Bank AGLink zum Formular
BKK DiakonieNein
BKK Dürkopp AdlerNein
BKK Faber-Castell & PartnerNein
BKK EuregioNein
BKK evmNein
BKK EWELink zum Formular
BKK exklusivLink zum Formular
BKK firmusLink zum Formular
BKK FreudenbergNein
BKK Gildemeister SeidenstickerLink zum Formular
BKK Groz-BeckertNein
BKK HerkulesLink zum Formular
BKK LindeLink zum Online-Formular
BKK MAHLENein
BKK melitta hmrNein
BKK MieleNein
BKK MTUNein
BKK PFAFFNein
BKK PfalzNein
BKK PublicNein
BKK ProVitaNein
BKK PwCNein
BKK Rieker.RICOSTA.WeisserNein
BKK SalzgitterNein
BKK ScheufelenLink zum Formular
BKK Schwarzwald-Baar-HeubergNein
BKK TechnoformNein
BKK Textilgruppe HofLink zum Formular
BKK VDNLink zum Formular
BKK VerbundPlusNein
BKK VoralbNein
BKK Werra-MeissnerLink zum Formular
BKK Wirtschaft und FinanzenNein
BKK WürthNein
BKK ZF & PartnerNein
BMW BKKNein
Bosch BKKNein
Compass private pflegeberatungNein
Continentale BKKNein
DAK-GesundheitLink zum Formular
Debeka BKKLink zum Formular
Energie-BKKLink zum Formular
Ernst & Young BKKNein
Heimat KrankenkasseNein
HEK – Hanseatische KrankenkasseLink zum Formular
HKK – HandelskrankenkasseLink zum Online-Formular
IKK Brandenburg und BerlinLink zum Formular
IKK classicLink zum Formular
IKK – Die InnovationskasseNein
IKK gesund plusLink zum Formular
IKK SüdwestLink zum Formular
KARL MAYER BKKNein
KKH (Kaufmännische Krankenkasse)Link zum Formular
KnappschaftLink zum Formular
Koenig & Bauer BKKNein
Krones BKKNein
Mercedes-Benz BKKNein
Merck BKKLink zum Formular
Mhplus BKKLink zum Formular
MkkLink zum Formular
Mobil KrankenkasseNein
Novitas BKKNein
Pronova BKKLink zum Formular
R + V BKKLink zum Formular
Salus BKKNein
SBK – SiemensLink zum Formular
Securvita BKKNein
SKD BKKLink zum Formular
Südzucker BKKNein
SVLFGLink zum Formular
Techniker/TKNein
TUI BKKNein
Viactiv KrankenkasseLink zum Formular
Vivida bkkNein
WMF BKKNein
 

Wichtige Hinweise für den Antrag

Einige Pflegekassen oder Pflegeversicherungen stellen Formulare für den Antrag bereit. Es ist jedoch auch jederzeit möglich, ein formloses Schreiben als Antrag einzureichen. Dabei sollten folgende Informationen in Ihrem Antrag enthalten sein:

  • Name, Adresse und Versichertennummer der pflegebedürftigen Person
  • Bankverbindung der pflegebedürftigen Person (oder der ausführenden Firma, falls diese direkt abrechnen soll)
  • Detaillierte Beschreibung der notwendigen Wohnraumanpassung
  • Begründung, weshalb die Maßnahme in Ihrem Fall notwendig und sinnvoll ist
  • Nach Möglichkeit Kostenvoranschläge und Kontaktdaten der ausführenden Firma
  • Angabe, ob bereits früher eine Wohnumfeldverbesserung bezuschusst wurde

Rufen Sie uns gleich an.

Sie bekommen bei uns ein unverbindliches Beratungsgespräch zum Thema Pflegekassenumzüge. 

Abtretungs­erklärung: Die Rechnung geht direkt zur Kranken­kasse

Wenn Sorglos den Umzug und/oder die Wohnungsauflösung für Sie oder eine pflegebedürftige Person übernehmen soll, können wir die Rechnung direkt an die Krankenkasse reichen. Der Vorteil für Sie: Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.

Wir arbeiten mit allen Krankenkassen zusammen und wissen, worauf es im konkreten Fall und der Antragstellung ankommt.

Das ist der Ablauf:

Wenn Sie dazu noch Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns. Wir erklären Ihnen den Ablauf gerne im Detail.

Umzug und Wohnungs­auflösung kombinieren

Wenn Sie sowohl den Umzug in die Pflegeeinrichtung als auch die Auflösung der alten Wohnung möglichst stressfrei gestalten wollen, können wir beides für Sie übernehmen.

Wir besprechen mit Ihnen, welche Sachen mit in den neuen Lebensabschnitt genommen werden sollen und welche nicht mehr gebraucht werden.

Die aufgelöste Wohnung übergeben wir leer und besenrein an Sie – alles, was umzieht, verpacken wir sorgsam und transportieren wir zum neuen Zuhause.

Der Vorteil für Sie: Es geht schnell und stressfrei. Unser Angebot richtet sich nach Ihren individuellen Wünschen.

Ihr Umzug ins Pflegeheim mit Sorglos

Ein Umzug ins Pflegeheim ist nie einfach. Denn neben den vielen anfallenden Aufgaben, die erledigt werden müssen, ist der Schritt in einen neuen Lebensabschnitt für die meisten pflegebedürftig gewordenen Menschen emotional sehr belastend.

Wir von Sorglos haben bereits hunderte Seniorenumzüge begleitet. Unser erfahrenes Team kennt die besonderen Anforderungen und kann Ihnen bzw. Ihren Angehörigen die gesamte Organisation rund um die Auflösung der alten Wohnung und den Umzug in die neue Wohnung abnehmen. Auch kleine Renovierungsarbeiten können wir optional übernehmen.

Wenn Sie Fragen zu unseren Leistungen haben, sprechen Sie uns einfach an. Gerne machen wir Ihnen ein Angebot, das individuell auf Ihre Anforderungen zugeschnitten ist.

Die Gründern Magnus und Gabriel von Sorglos Umzüge & Entrümpelungen

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