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Wer zahlt den Umzug bei Heimunter­bringung?

Sie oder eine angehörige Person müssen eine Wohnung auflösen, weil der Umzug ins Pflegeheim ansteht? Für Personen mit einem Pflegegrad von mindestens 1 gibt es finanzielle Unterstützung von der Pflegekasse für beides. In diesem Blogartikel erfahren Sie, worauf Sie achten müssen und wie genau es zur Kostenübernahme kommt.

Sorglos hat sich insbesondere auf Seniorenumzüge spezialisiert. Daher wissen wir, dass der Umzug ins Pflegeheim sehr emotional sein kann und mit vielen Herausforderungen verbunden ist. Lassen Sie sich von uns unter die Arme greifen und überzeugen Sie sich von unseren rundum Wohlfühl-Service!

Das erfahren Sie hier:

Zuschuss für Umzug und Wohnungs­auflösung erhalten

Für Personen mit einem Pflegegrad von mindestens 1,
gibt es Unterstützung von der Pflegekasse.

Konkret erhalten Sie von der Pflegekasse folgende Leistungen:

Die nötigen Anforderungen für einen Zuschuss durch die Pflegekasse finden Sie im folgenden Abschnitt:

Vorausset­zungen für die Kosten­über­nahme durch die Pflege­kasse

1. Pflegegrad 1 oder höher

Sie müssen mindestens Pflegegrad 1 haben.

2. Wohnumfeld­verbessernde Maßnahme

Die Pflegekasse unterstützt Umzüge, die Ihre Wohnsituation verbessern. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind u.a.:
  • Umzug ins betreute Wohnen/Senioren-WG
  • Umzug in eine barrierefreie Wohnung
  • Umzug vom Obergeschoss in eine Parterrewohnung
  • Umzug in die Nähe der Kinder bzw. pflegenden Angehörigen
  • Umzug vom Land in die Stadt (bessere Versorgungsmöglichkeiten)
  • damit einhergehende Wohnungsauflösung

Aus dem Sozialgesetzbuch

„Die Pflegekassen können subsidiär finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren, beispielsweise für technische Hilfen im Haushalt, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird. Die Zuschüsse dürfen einen Betrag in Höhe von 4.000 Euro je Maßnahme nicht übersteigen.“

Bitte beachten!

Der Maximalbetrag beträgt 4.000 Euro. Wenn Sie aus diesem Topf bereits im Vorfeld Geld abgeschöpft haben, verringert sich der Zuschuss entsprechend um die bereits bewilligte Summe.

Beachten Sie außerdem, dass jeder Fall individuell von der Pflegekasse betrachtet wird – Sie sollten sich mit dieser also schnellstmöglich in Verbindung setzen, wenn Sie selbst oder eine angehörige Person ins Pflegeheim ziehen soll oder bereits umgezogen ist, um Ihren Anspruch auf finanzielle Unterstützung zu klären.

Sie müssen ferner damit rechnen, dass die Pflegekasse die Kosten nicht vollständig übernimmt. Teilweise beteiligt sich das Sozialamt an Kosten. Bezieherinnen und Bezieher von ALG II haben Anspruch auf die Kostenübernahme durch das Sozialamt – allerdings nur in ”angemessener Höhe”.

Ablauf: Vom Angebot zum Umzug

1. Sorglos anrufen

Kontaktieren Sie unsere erfahrenen Mitarbeiter und holen Sie sich noch heute ein Angebot. Wir beraten Sie gerne zum Ablauf Ihres Umzugs.

2. Antrag stellen

Stellen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse für die Kostenübernahme Ihres Umzugs. Wir beraten Sie gerne, wie Sie einen optimalen Antrag stellen.

3. Antrag genehmigt

Nach Genehmigung des Antrags übermitteln Sie uns eine Abtretungserklärung. Wir übernehmen das ganze Kostenmanagement mit der Pflegekasse.

4. Sorglos Umzug

Erleben Sie einen stressfreien Umzug und profitieren Sie von unserem erstklassigen Service. Wir stehen Ihnen von Anfang bis Ende zur Verfügung.

Rufen Sie uns gleich an.

Sie bekommen bei uns ein unverbindliches Beratungsgespräch zum Thema Pflegekassenumzüge. 

Abtretungs­erklärung: Die Rechnung geht direkt zur Kranken­kasse

Wenn Sorglos den Umzug und/oder die Wohnungsauflösung für Sie oder eine pflegebedürftige Person übernehmen soll, können wir die Rechnung direkt an die Krankenkasse reichen. Der Vorteil für Sie: Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.

Wir arbeiten mit allen Krankenkassen zusammen und wissen, worauf es im konkreten Fall und der Antragstellung ankommt.

Das ist der Ablauf:

Wenn Sie dazu noch Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns. Wir erklären Ihnen den Ablauf gerne im Detail.

Umzug und Wohnungs­auflösung kombinieren

Wenn Sie sowohl den Umzug in die Pflegeeinrichtung als auch die Auflösung der alten Wohnung möglichst stressfrei gestalten wollen, können wir beides für Sie übernehmen.

Wir besprechen mit Ihnen, welche Sachen mit in den neuen Lebensabschnitt genommen werden sollen und welche nicht mehr gebraucht werden.

Die aufgelöste Wohnung übergeben wir leer und besenrein an Sie – alles, was umzieht, verpacken wir sorgsam und transportieren wir zum neuen Zuhause.

Der Vorteil für Sie: Es geht schnell und stressfrei. Unser Angebot richtet sich nach Ihren individuellen Wünschen.

Ihr Umzug ins Pflegeheim mit Sorglos

Ein Umzug ins Pflegeheim ist nie einfach. Denn neben den vielen anfallenden Aufgaben, die erledigt werden müssen, ist der Schritt in einen neuen Lebensabschnitt für die meisten pflegebedürftig gewordenen Menschen emotional sehr belastend.

Wir von Sorglos haben bereits hunderte Seniorenumzüge begleitet. Unser erfahrenes Team kennt die besonderen Anforderungen und kann Ihnen bzw. Ihren Angehörigen die gesamte Organisation rund um die Auflösung der alten Wohnung und den Umzug in die neue Wohnung abnehmen. Auch kleine Renovierungsarbeiten können wir optional übernehmen.

Wenn Sie Fragen zu unseren Leistungen haben, sprechen Sie uns einfach an. Gerne machen wir Ihnen ein Angebot, das individuell auf Ihre Anforderungen zugeschnitten ist.

Die Gründern Magnus und Gabriel von Sorglos Umzüge & Entrümpelungen

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