Lassen Sie sich bei der Wohnungsauflösung helfen. Von Profis, die das jeden Tag machen. Wir lösen Ihren Haushalt innerhalb eines Tages auf. Damit Sie sich anderen Dingen widmen können.
Sorglos die Wohnung leeren
Wohnungsauflösung
Egal, aus welchem Grund Sie eine Wohnung auflösen müssen, angenehm ist das selten. Es gibt viel zu tun und auch seelisch ist es häufig keine leichte Aufgabe – vor allem, wenn eine Wohnung von einem Menschen geräumt werden muss. der einem nahe stand.
Wir von Sorglos wollen, dass dieser Prozess so angenehm wie möglich für Sie wird.
Es geht schnell.
Statt tageslanges Räumen lösen wir eine Wohnung in der Regel innerhalb eines Tages auf. Der Bonus: In der Auflösung ist auch die Entsorgung und Weiterverwertung der Güter inklusive. Sie müssen sich um nichts kümmern und haben die Wohnungsauflösung innerhalb eines Tages erledigt.
Sie müssen nicht selbst anpacken.
Unser Team packt kräftig an leert eine Wohnung innerhalb weniger Stunden. Große Möbel werden zerlegt. Auch Küchen werden demontiert. Je nach Ihrem persönlichen Bedarf entfernen wir auch Tapeten und Bodenbeläge - wir richten uns nach Ihrem Wunsch.
Der emotionale Stress hält sich in Grenzen.
Ob das eigene Hab und Gut oder das einer anderen Person: Aussortieren ist eine emotionale Herausforderung, da wir Gegenstände mit Menschen verknüpfen. Das macht die Wohnungsauflösung nicht nur schwierig, sondern oft auch zeitintensiv.
Ihr Anliegen ist uns wichtig. Egal, ob Sie Fragen haben, einen Termin vereinbaren möchten oder besondere Anforderungen besprechen möchten – unser freundliches und kompetentes Team steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Sie erreichen uns werktags von 08:30 bis 19:00 Uhr. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Ihr Partner für Wohnungsauflösungen
Wenn wir eine Wohnung für Sie auflösen sollen, können Sie sich darauf verlassen, dass Sie bei uns stets gut beraten werden und eine zuverlässige Durchführung erleben. Unser Anspruch ist es, Ihnen den Auflösungsprozess so einfach wie möglich zu machen:
- kostenlose Beratung und Besichtigung
- sorgfältige Planung durch jahrelange Erfahrung
- zuverlässige und schnelle Durchführung
- umweltgerechte Entsorgung
- Weitergabe verwertbarer Güter
- fairer Festpreis - keine versteckten Kosten
- besenreine Übergabe ist immer inklusive
Neben diesen Standardleistungen, die immer inbegriffen sind, übernehmen wir gerne weitere Aufgaben für Sie: Wir erledigen u.a. eine Grundreinigung, das Verputzen von Löchern, das Entfernen von Tapeten und Bodenbelägen oder andere kleine Renovierungsarbeiten. Sprechen Sie uns einfach an – wir erarbeiten gemeinsam eine Lösung für Ihr Anliegen.
Mehr als 2.000 zufriedene Kunden
So sehen Wohnungsauflösungen bei unseren Kunden aus
Angebot unverbindlich und kostenlos anfordern
- Ihr Zeitaufwand: 1 Minute
Mehr als 2.000 zufriedene Kunden
Sorglos Umzüge & Entrümpelungen
Ausgezeichnet empfohlen
| 300+ Google Bewertungen basierend auf 5 Standorten
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Sie entscheiden, wie viel Service Sie brauchen
Sorglos Paket
(immer enthalten)
- Kostenlose Beratung mit Entrümpelungsexperten
- Kostenlose Besichtigung und Bestandsaufnahme
- Anfahrt, Abfahrt und Transport des Entrümpelungsgutes zur Deponie
- Sortierung des Entrümpelungsgutes, nach Sperr-, Elektro-, Rest- und Sondermüll für eine umweltfreundliche Entrümpelung
- Vorschriftsgemäße Entsorgung in der nächstgelegenen Deponie
- Nachhaltigkeit - Weiterreichung noch funktionierender Gegenstände an Bedürftige, wenn möglich
- Besenreine Übergabe
Zusatzleistungen
(optional zubuchbar)
- Einrichten von Halteverbotszonen
- Außenlifteinsatz
- Ausbesserungsarbeiten (z.B. Löcher verputzen)
- Grundreinigung
- Weitere Serviceleistungen auf Anfrage möglich
Ich erkläre Ihnen,
was die Wohnungsauflösung kosten wird.
- Was kostet die Wohnungsauflösung?
- Wann soll sie stattfinden?
- Wie läuft der Prozess ab?
- Welche (Zusatz-) Leistungen sind sinnvoll?
Lassen Sie sich unverbindlich von unserem Serviceteam beraten.
- Ihr Zeitaufwand: 5 Minuten
Mit Sorglos die Wohnung auflösen - so geht´s
97 % aller Wohnungsauflösungen erledigen wir innerhalb eines Tages
Die Dauer einer Wohnungsauflösung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Größe der Wohnung, dem Umfang des Hausrats, der zu entsorgenden Müll-Arten und der Laufwege zwischen Wohnung und LKW. Einzelne Räume, wie ein Keller oder Dachboden oder ein Zimmer in einem (Pflege-) Heim sind oft nach drei Stunden fertig geräumt und gefegt. Für die meisten Wohnungen brauchen wir einen Tag.
Kleinere Wohnung
Bei kleineren Wohnungen mit durchschnittlich viel Hausrat kann die Auflösung innerhalb eines Tages erfolgen.
Mittlere Wohnung
Mittelgroße Wohnungen mit mehr Hausrat sind in der Regel nach zwei Tagen leer geräumt und besenrein hinterlassen.
Große Wohnung oder Haus
Für größere Wohnungen oder Häuser mit umfangreichem Hausrat kann die Auflösung mehrere Tage in Anspruch nehmen.
Gut geplant, ist halb erledigt.
Als erfahrenes Unternehmen für Wohnungsauflösungen planen wir die Auflösung im Vorfeld immer gut. So kann am Tag der Räumung nichts mehr schief gehen und wir können unseren Zeitplan einhalten.
Unser Team besteht aus mehreren Mitarbeitenden. Oft sind drei Mitarbeitende oder mehr (abhängig vom Volumen des Hausrats) ab morgens vor Ort. Eine Person übernimmt die Leitung der Wohnungsauflösung und steht Ihnen als erster Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung. Sie müssen aber nicht zwingend vor Ort sein, es reicht, wenn Sie telefonisch erreichbar bleiben, falls Fragen aufkommen.
Wir beginnen die Wohnungsauflösung mit der Sichtung und Sortierung des Materials. Ist alles sortiert, beginnen wir mit dem Abtransport in einer bestimmten Reihenfolge. Größere Möbelstücke werden zerlegt, damit sie transportiert werden können bzw. gemäß ihres Materials umweltgerecht entsorgt werden.
Wenn die Wohnung leer ist, reinigen wir die Räumlichkeiten besenrein und übergeben diese wieder an Sie. Im Anschluss erledigen wir die Entsorgung der Güter bei der nächstgelegenen Deponie bzw. bringen sie in unser Lager für die Weitergabe.
Ihre Fragen - unsere Antworten
Selbst Wohnung auflösen oder an eine Firma übergeben?
Wer seine Wohnung selbst auflösen möchte statt diese Aufgabe einem Profi zu übergeben, spart zwar Geld, braucht aber um ein Vielfaches länger und benötigt weitere Ressourcen neben der Zeit, zum Beispiel Transportmittel, Werkzeug und körperliche Fitness.
Wenn Sie sich noch nicht sicher sind, ob Sie Ihre Wohnung selbst auflösen oder doch lieber ein Expertenteam ranlassen sollten, lesen Sie unseren Ratgeber zum Thema: Wohnung selbst auflösen oder an eine Firma übergeben? Darin listen wir Gründe für und gegen die Räumung in Eigenregie auf, um Ihnen eine Entscheidungsgrundlage zu schaffen:
Was kostet eine Wohnungsauflösung?
Die Preise für eine Wohnungsauflösung werden in der Regel nicht pro Quadratmeter oder Stundenzahl berechnet, sondern sind in erster Linie abhängig von der Menge der Güter und ihrer Art. Daneben kommen weitere Faktoren, wie Stockwerk, Zugänglichkeit, Laufwege oder ob spezielle Mittel, wie ein Außenlift benötigt werden oder die Einrichtung einer Halteverbotszone bei der Stadt erforderlich ist.
Aus diesem Grund kann hier keine Preisliste für Wohnungsauflösungen veröffentlicht werden – jede Entrümpelung ist individuell. Bei Sorglos ermitteln wir den Preis für Ihre Wohnungsauflösung anhand der Begutachtung der Wohnung, die persönlich vor Ort oder per Video/Fotos stattfinden kann. Sie erhalten von uns einen Festpreis, der alle Leistungen von der Planung über die Durchführung bis zur Entsorgung/Weitergabe der Güter enthält.
Eine 2ZKB-Wohnung mit mittelstarker Möblierung ist für rund 2.000 Euro aufzulösen. Eine 4ZKB-Wohnung liegt bei rund 4.000 Euro.
Hier nennen wir Ihnen weitere Preisspannen:
- Kellerraum (10 – 20 m²): 500 – 1.200 Euro
- Wohnung (50 – 100 m²): 700 – 5.000 Euro
- Haus (100 m² und größer): 2.500 – 8.000 Euro
Beachten Sie, dass es sich um durchschnittliche Werte handelt und kein verbindliches Angebot. Für ein verbindliches Angebot, kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice.
Kann man eine Wohnungsauflösung steuerlich absetzen?
Die Kosten für eine Wohnungsauflösung können steuerlich geltend gemacht werden. Bis zu 4.000 Euro jährlich kann man vom Finanzamt erstattet bekommen. Dies ist dank der “haushaltsnahen Dienstleistungen” im deutschen Steuerrecht möglich.
Wenn Sie eine Wohnung auflösen lassen, handelt es sich um eine sogenannte haushaltsnahe Dienstleistung, die Sie in der Steuererklärung angeben können. Neben Wohnungsauflösungen zählen auch Reinigungs-, Haushalts- und Gartenarbeiten dazu. Wenn Sie für diese Dienste auch eine Firma beauftragt haben, sammeln Sie alle Rechnungen – sie können alle einreichen. Wie das genau geht, erfahren Sie in unserem Beitrag „Entrümpelung von der Steuer absetzen“.
Bietet Sorglos eine Wertanrechnung an?
Wir bemühen uns, wertvolle Gegenstände nicht zu entsorgen, sondern weiterzuverkaufen. Das ist nicht nur nachhaltig, sondern auch für Sie vorteilhaft, da sich Ihre Gesamtrechnung dann um den von uns festgelegten Wert der Sachen mindert.
Wenn Sie gut erhaltene Möbel oder andere wertige Gegenstände entrümpeln wollen, sprechen Sie uns gerne an. Wir berücksichtigen die Wertanrechnung dann bei der Begutachtung für die Preisermittlung der Wohnungsauflösung.
Macht Sorglos Messie-Wohnungsauflösungen?
Eine “Messie-Wohnung” entsteht durch zwanghaftes Ansammeln von mitunter wertlosen Gegenständen. Menschen mit diesem Syndrom haben Schwierigkeiten, sich von Dingen zu trennen, selbst wenn diese keinen praktischen Nutzen mehr haben. Die Folge ist, dass der Wohnraum der betroffenen Person zunehmend vermüllt und sogar gesundheitsgefährdend wird.
Wohnungsauflösungen bei Messies sind deshalb eine komplexe Angelegenheit, die spezielle Herangehensweisen und viel Empathie erfordert.
Die Unterstützung durch ein professionelles Entrümpelungsunternehmen wie uns ist ratsam: Wir haben Erfahrung im Umgang mit Messie-Wohnungen und können den Prozess effizienter gestalten.
Wenn Sie eine Messie-Wohnung auflösen möchten, kontaktieren Sie unseren Kundenservice für ein Angebot. Wir sind diskret und beraten Sie kompetent.
Checkliste Wohnungsauflösung
Diese Fragen sollten Sie sich stellen:
- Was möchte ich behalten? Was kann weg?
- Kann ich etwas verschenken, spenden oder verkaufen?
- Wer kann mir helfen - Freunde und Bekannte oder ist es sinnvoll, ein Entrümpelungsunternehmen zu beauftragen?
- Muss ein Mietvertrag gekündigt werden?
- Welche Verträge stehen in Zusammenhang mit der Wohnung? (Strom, Gas, Telefon, Internet, Abos etc)
- In welchem Zustand muss die Wohnung übergeben werden? Muss ich noch etwas renovieren?
Checkliste zum Download
Was bedeutet Wohnungsauflösung?
Bei einer Wohnungsauflösung erfolgt die Räumung eines gesamten Haushalts. Das umfasst die gesamte Einrichtung; sprich: alle Möbel, den Hausrat und persönliche Gegenstände. Die Sachen werden entweder verkauft, verschenkt, entsorgt oder einem anderen Haushalt übergeben. Am Ende bleibt eine leere Wohnung zurück, die nach der Entrümpelung renoviert und neu bezogen werden kann.
Es gibt zwei Wege für eine Wohnungsauflösung:
- Eigenständige Räumung: Sie räumen die Wohnung selbstständig leer.
- Professionelle Entrümpelung: Sie beauftragen einen professionellen Dienstleister wie Sorglos Umzüge & Entrümpelungen mit der Räumung.
Die Wahl zwischen diesen beiden Optionen hängt vor allem davon ab, wie viel Zeit Ihnen für die Wohnungsauflösung zur Verfügung steht und ob Sie die Mittel haben, die Güter selbst zu transportieren.
Umzug und Wohnungsauflösung in einem - geht das?
Wenn eine Wohnungsauflösung ansteht, ist oft ein Umzug der Grund. Wir haben beispielsweise schon hunderte Seniorenumzüge begleitet, bei denen parallel die Auflösung der alten Wohnung anstand.
Wir können sowohl den Umzug ins Pflegeheim als auch die Auflösung der alten Wohnung vornehmen. Der Vorteil für Sie: Sie bekommen alle Leistungen aus einer Hand und haben auch nur einen Ansprechpartner. Das erleichtert die Organisation sehr.
Wohnungsauflösung im Pflegefall
Wenn Angehörige pflegebedürftig werden und ein Umzug ansteht, muss der Haushalt in der Regel stark verkleinert werden – nicht alle Habseligkeiten können mitgenommen werden. Eine Wohnungsauflösung steht an.
Wer zahlt die Wohnungsauflösung bei Heimunterbringung?
Die gute Nachricht: Die Pflegekasse übernimmt unter gewissen Voraussetzungen die Kosten für einen Umzug, für die damit verbundene Wohnungsauflösung eher nicht. Grundlage dafür sind die sogenannten “wohnumfeldverbessernden Maßnahmen” aus dem Sozialgesetzbuch, die die Krankenkassen bezuschussen bzw. übernehmen.
Wichtig zu wissen:
- Der Maximalbetrag beträgt 4.000 Euro. Wenn davor bereits für andere Maßnahmen (Treppenlift, barrierefreie Dusche etc) Geld abgeschöpft wurde, verringert sich der Betrag um die bereits bewilligte Summe.
- Es wird nur gezahlt, wenn der Umzug nicht “freiwillig”, sondern aufgrund von Pflegebedürftigkeit besteht. Dazu muss ein Pflegegrad vorhanden sein.
- Wenn Wohnungsauflösung und Umzug durch Angehörige erfolgt bzw. veranlasst wird, müssen diese eine Vorsorgevollmacht haben.
- Per Abtretungserklärung kann ein Entrümpelungs- und Umzugsunternehmen wie Sorglos die Kosten direkt mit der Krankenkasse abrechnen.
Bitte beachten Sie, dass jeder Fall von der Pflegekasse individuell betrachtet wird und Kosten für eine Wohnungsauflösung in der Regel nicht übernommen werden, sehr wohl aber für den Umzug. Sollte eine Pflegesituation bei Ihnen eintreten, ist es sinnvoll sich von der Pflegekasse beraten zu lassen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Abtretungserklärung: Die Rechnung geht direkt zur Krankenkasse
Wenn Sorglos den Umzug für Sie oder eine pflegebedürftige Person übernehmen soll, können wir die Rechnung direkt über die Krankenkasse einreichen. Der Vorteil für Sie: Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.
Das ist der Ablauf:
- Wir schicken Ihnen ein Angebot mit den Kosten.
- Sie reichen das Angebot bei Ihrer Krankenkassen ein.
- Die Krankenkasse prüft das Angebot und bestätigt Ihnen schriftlich die Kostenübernahme.
- Sie schicken uns die Bestätigung der Kostenübernahme.
- Sie unterschreiben eine Abtretungserklärung.
- Wir führen die Wohnungsauflösung durch und schicken die Rechnung an die Krankenkasse.
Wenn Sie dazu noch Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns. Wir erklären Ihnen den Ablauf gerne im Detail.
Wohnungsauflösung im Todesfall
Die Rechtslage: Wer darf eine Wohnung auflösen?
Im Todesfall geht die Eigentumswohnung einer verstorbenen Person an die Erben über – inklusive des gesamten Hausrates. Die Erben dürfen die Wohnungsauflösung durchführen oder eine Entrümpelungsfirma dafür beauftragen, insofern sie einen Erbschein haben oder im Testament genannt werden.
Bei einer Mietwohnung geht der Mietvertrag an die Erben über. Diese haben dann die Wahl, ob sie die Wohnung weiter mieten möchten oder den Mietvertrag kündigen. In beiden Fällen können Sie als Erben natürlich darüber entscheiden, ob der Haushalt aufgelöst werden soll.
Im Todesfall können die Erben von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen:
Aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch
„Stirbt der Mieter, so ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen.“
Aus: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 580 Außerordentliche Kündigung bei Tod des Mieters
Die Kündigung muss also innerhalb eines Monat nach dem Tod erfolgen. Danach haben die Angehörigen drei Monate Zeit (gesetztliche Frist), die Wohnungsauflösung vorzunehmen. Natürlich kann mit der Vermieterin oder dem Vermieter auch ein kürzerer Zeitraum verhandelt werden, insofern die Nachvermietung geklärt ist.
Wohnungsauflösung ohne Erbschein
Eine Wohnung kann auch ohne Erbschein aufgelöst werden. Voraussetzung dafür ist, dass man Alleinerbe ist.
Wird eine Wohnung an mehrere Erben vermacht, müssen diese sich einig sein, wie mit der Wohnung verfahren wird. Es muss bestimmt werden, was mit dem Nachlass geschehen soll und wer die Wohnung an die Vermietung übergibt. Eine Sterbeurkunde oder das Testament können als Nachweisdokument ausreichend sein. Der Vermieter/die Vermieterin hat jedoch das Recht einen Erbschein zu verlangen, wenn Zweifel an der Erbenstellung bestehen.
Besteht ein Testament, das eindeutig sagt, wer was aus der Wohnung erbt und wer welche Angelegenheiten klären soll, gilt der Wille der verstorbenen Person. Daran muss man sich halten oder alternativ das Erbe ausschlagen.
Wer übernimmt die Kosten der Wohnungsauflösung nach einem Todesfall?
Da Erben den gesamten Haushalt erben, sind diese in der Pflicht, sich um diesen bzw. die Auflösung zu kümmern und die Kosten dafür zu tragen. In der Regel reicht die Erbsumme dafür aus.
Wenn Sie als Erbe Grundsicherung beziehen und die Entrümpelungskosten selbst nicht tragen können, übernimmt das Sozialamt die Kosten.
Mehr zum Thema Kosten Wohnungsauflösung weiter oben im Artikel.↑
Höhe der Kosten
Wer die Wohnung seiner Angehörigen nicht selbst auflösen möchte, kann eine Firma wie Sorglos Umzüge & Entrümpelungen dazu beauftragen.
Die Kosten für die Wohnungsauflösung sind abhängig von einer Vielzahl an Faktoren: U.a. von der Größe der Wohnung, der Art der zu entsorgenden Güter, ob eine Halteverbotszone eingerichtet werden muss oder von der Zugänglichkeit zu den Räumen. Wenn wir Ihnen ein Angebot machen, ist dieses immer individuell auf Ihren Bedarf und Ihre Wünsche zugeschnitten.
Wohnungsauflösung bei Erbausschlagung
Wenn Sie das Erbe ausgeschlagen haben, müssen Sie sich nicht um die Räumung der Wohnung kümmern oder dafür zahlen. In dem Fall wird ein Nachlassverwalter eingesetzt.
Wichtig zu wissen: Sie dürfen in dem Fall die Wohnung nicht mehr betreten oder gar Gegenstände aus dieser entfernen. Das gilt als konkludentes Verhalten und nimmt Sie in die Pflicht, die Kosten für die Wohnungsauflösung zu tragen. Wenn Sie über Schlüssel für die Wohnung verfügen, müssen Sie diese dem Vermieter/der Vermieterin zukommen lassen.
Frischer Wind für die haushaltsnahen Dienstleistungen
Zuverlässigkeit und Kundenorientierung sind in unserer Branche leider nicht immer der Fall. Aber genau das ist letztendlich der Grund warum es uns gibt: Wir sind Magnus Wonneberger und Gabriel Krämer, die Gründer von Sorglos Umzüge & Entrümpelungen. Wir haben unser Unternehmen 2021 gegründet, weil wir selbst mit Umzugsunternehmen enttäuschende Erfahrungen gemacht haben.
„Das muss doch besser gehen!“, dachten wir uns. Heute sind wir an bereits fünf deutschen Standorten aktiv und haben mit unseren Teams über 2.000 Aufträge durchgeführt.
Unser Anspruch ist kein geringerer als die Branche der haushaltsnahen Dienstleistungen zu revolutionieren: Mit einem top Service, bei dem unsere Kunden und Ihre Wünsche im Mittelpunkt stehen.
Wir freuen uns, wenn wir auch Ihnen helfen können.
Magnus, Gabriel und das gesamte Sorglos-Team
Tipps für Ihre Wohnungsauflösung vom Profi
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