Ratgeber

Umzug steuerlich absetzen
- alles, was es zu beachten gilt

Bei einem Umzug spielt die Frage nach der Finanzierung eine wichtige Rolle: Wie hoch sind die Kosten für einen Umzug? Welche Mittel stehen zur Verfügung? Kann man den Umzug von der Steuer absetzen? Letztere Frage beantworten wir euch in diesem Blogartikel und geben hilfreiche Tipps für den Umzug – sowohl im privaten als auch im beruflichen Kontext.

Das erfahren Sie hier:

Umzug aus beruflichen Gründen

Nicht selten hängt ein Umzug mit dem Job zusammen. In bestimmten Fällen können Sie die Kosten für den Umzug steuerlich geltend machen. Dazu zählen:

Falls einer dieser Gründe auf Sie zutrifft, können Sie sogenannte Werbungskosten von der Steuer absetzen. Diese beziehen sich auf alle Ausgaben, die entstehen, um Geld zu verdienen. Dazu gehören folgende Aufwendungen :

Umzugskosten­pauschale

Bei der Umzugskostenpauschale handelt es sich um einen festgelegten Pauschbetrag, den jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin für Kosten, die während des Umzugs aus beruflichen Gründen entstehen, in Anspruch nehmen kann. Die Pauschale wird pro Umzug gewährt. Dabei können folgende Ausgaben als sogenannte sonstige Umzugskosten eingereicht werden:

Die Höhe der Umzugskostenpauschale beträgt 964€ für die berufstätige Person, die umzieht, sowie 643€ für jede weitere Person. Dabei wird der Betrag jährlich angepasst. Nicht in der Pauschale mitinbegriffen sind unter anderem die Kosten für die Anschaffung von Möbeln, mögliche Lagerkosten sowie Renovierungsarbeiten an der neuen Wohnung.

Umzug aus privaten Gründen

Auch Privatumzüge lassen sich steuerlich absetzen. Diese fallen laut Steuergesetz in die Sparte der haushaltsnahen Dienstleistungen. Gemäß der Richtlinien kann man so bis zu 20% der Kosten von der Steuer absetzen. Dabei beträgt der Höchstbetrag 20.000€ pro Jahr. Folglich können maximal 4.000€ geltend gemacht werden.

Um den Anteil zurückzuerhalten tragen Sie die Kosten im für haushaltsnahe Dienstleistungen vorgesehene Feld Ihrer Steuererklärung ein und listen Sie die einzelnen Posten auf einem Extrablatt auf.

Bei gesundheit­lichen Risiken

Ziehen Sie aus gesundheitlichen Gründen um, erkennt das Finanzamt die Kosten als außergewöhnliche Belastung an, wenn ein zumutbarer Eigenanteil überstiegen wird. Seien Sie sich jedoch bewusst, dass das Finanzamt ein ärztliches Attest als Nachweis fordern kann.

Umzug wegen Erst­ausbildung

Bei erstmaliger Berufsausbildung oder Studium können die Umzugskosten als Sonderausgaben in die Steuererklärung mitaufgenommen werden. Bei einem Anschluss-Studium oder weiteren Ausbildungen zählen die daraus entstehenden Ausgaben wiederum als Werbungskosten und können so von der Steuer abgesetzt werden.

Sorglos beauftragen und Umzug steuerlich absetzen

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit unserem Ratgeber zum Thema „Umzug steuerlich absetzen“ bei der Finanzierung Ihres Umzugs weiterhelfen konnten. Als professionelles Umzugsunternehmen greifen wir Ihnen nicht nur bei der Planung im Voraus, sondern auch bei der Durchführung sehr gerne unter die Arme. Und das beste: ein Teil unserer Leistungen lassen sich von der Steuer absetzen!

Melden Sie sich gerne bei uns, falls Sie weitere Fragen zu Ihrem Umzug und den damit verbundenen Kosten haben. Wir beraten Sie jederzeit und sorgen für einen stressfreien Umzug!

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