Expertenratgeber

Wohnungsauflösung nach Todesfall:
Rechtslage und Fachwissen für Erben

Ein Todesfall in der Familie, im Freundes- oder Bekanntenkreis kann kräftezerrend sein. Gerade als Familienmitglied steht man schnell vor rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen: Wer zahlt die Entrümpelung nach dem Tod? Wer ist für die Organisation verantwortlich und was passiert mit den Möbeln und Gegenständen? Aus über 2.500 erfolgreich durchgeführten Aufträgen wissen wir, was auf Erben und und Hinterbliebene zukommt und erklären, wie die aktuelle Rechtslage ist. 

Das erfahren Sie hier:

Wie hoch sind die Kosten für eine Wohnungsauflösung nach dem Tod?

Wie hoch die Kosten für eine Haushaltsauflösung nach einem Todesfall ausfallen, hängt von mehreren Faktoren ab. Anders als bei gewöhnlichen Auflösungen oder Entrümpelungen geht es meist nicht nur um einzelne Räume oder wenige Gegenstände, sondern um den gesamten Hausstand – entsprechend größer sind das Volumen und der Entsorgungsaufwand. Die genauen Kosten lassen sich daher nur nach vorheriger Absprache bestimmen. Wir von Sorglos Umzüge & Entrümpelungen führen abhängig von der Wohnungs- oder Hausgröße eine Video- oder Vor-Ort-Besichtigung durch, um Aufwand und Volumen realistisch einschätzen zu können. Auf dieser Grundlage erstellen wir ein individuelles Angebot mit Festpreisgarantie, bei dem wir folgende Punkte beachten:

Beispiel: Kosten für Entrümpelung in Köln

In diesem ausführlichen Ratgeber erfahren Sie am Beispiel von Köln, wie hoch die Kosten für eine Haushaltsauflösung ausfallen können uns woraus sie sich zusammensetzen.

Wer zahlt bei einer Wohnungsauflösung bei einem Todesfall?

Erbe annehmen: Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) legt klar fest, wer sich um die Wohnungs- oder Haushaltsauflösung im Sterbefall zu kümmern hat: Die Erben. Konkret bedeutet das, dass Erben mit Annahme des Erbes auch in die Rechte und Pflichten der verstorbenen Person eintreten, wozu eben auch die Wohnungsauflösung gehört. 

Erbe ausschlagen: Anders sieht das aus, wenn das Erbe ausgeschlagen wird. In diesem Fall sind Erben nicht zahlungspflichtig und das Ordnungsamt bzw. die zuständige Behörde übernimmt die Entrümpelung. In diesem Fall wird ein Nachlassverwalter, der vom Nachlassgericht bestellt wurde, eingesetzt. Dieser kümmert sich dann um Inventarisierung und Organisation. Wichtig: Hier wird nur das Nötigste geräumt. Für eine vollständige Haushaltsauflösung muss nach wie vor ein privater Dienstleister engagiert werden. 

Keine Erben: Gibt es keine Erben oder schlagen alle das Erbe aus, fällt der Nachlass an den Staat (§ 1936 BGB). Die zuständige Kommune oder das Bundesland übernimmt dann die Haushaltsauflösung, allerdings nur soweit nötig, um Gefahren zu vermeiden oder verwertbare Gegenstände zu sichern. Aufwändige Entrümpelungen wie bei privaten Dienstleistern werden in der Regel nicht übernommen. Verkaufbare Gegenstände werden meist verwertet, um die Kosten zu decken.

Eine Entrümpelung ist steuerlich absetzbar, auch nach einem Todesfall. Sie müssen die Kosten also nicht alleine tragen. Wenn Sie die Entrümpelung als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistung in Ihrer Steuererklärung aufführen, dann bezuschusst das Finanzamt diese mit 20%. Bei einem Maximalbetrag von 20.000€ im Jahr entspricht das 4.000€.

Mit Herz und Verstand bei der Sache!

Wir sind für Sie da, wenn es darauf ankommt! Bei Ihnen steht eine Haushaltsauflösung bevor und Sie wissen nicht, wie Sie das alleine schaffen sollen? Wir kümmern uns darum.

Wohnungsauflösung nach Todesfall: Miet- und Wohnrecht

Wohnungsauflösung bei bestehendem Wohnrecht nach Todesfall des Eigentümers

Stirbt der Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung, worauf Wohnrecht besteht, dürfen die Erben die Räumlichkeiten nicht sofort vollständig auflösen. Das Wohnrecht bleibt gemäß § 1093 BGB auch nach dem Tod des Eigentümers bestehen, sodass der Berechtigte die Wohnung oder das Haus weiterhin nutzen darf. Die Erben tragen zwar grundsätzlich die Kosten für die Entrümpelung und Haushaltsauflösung, können diese aber erst nach Ende des Wohnrechts tatsächlich durchführen. Rechtlich sind sie verpflichtet, die Rechte des Wohnberechtigten zu respektieren und müssen warten, bis dieser auszieht oder das Wohnrecht sonst endet, bevor eine vollständige Auflösung des Hausstands erfolgen kann.

Wohnungsauflösung nach dem Todes Wohnberechtigten

Wenn der Wohnberechtigte stirbt, endet das Wohnrecht automatisch, da es laut § 1090 BGB eine höchstpersönliche und nicht vererbbare Dienstbarkeit ist. Nach dem Erlöschen des Wohnrechts können die Erben des Eigentümers die Wohnung oder das Haus vollständig auflösen und tragen dabei die Kosten für Entrümpelung und Haushaltsauflösung.

Wohnungsauflösung und Mietrecht nach Todesfall

Wenn du eine Wohnung oder ein Haus geerbt hast, das vermietet war, trittst du automatisch als Erbe in den bestehenden Mietvertrag ein (§1967 BGB) . Du kannst das Mietverhältnis grundsätzlich kündigen, musst aber gesetzliche oder vertragliche Kündigungsfristen einhalten. Die Mieter behalten ihre gesetzlichen Mieterschutzrechte, und nahe Angehörige des verstorbenen Mieters, wie eingetragene Partner oder Kinder, haben nach (§ 563 BGB) ein vorrangiges Recht, den Mietvertrag fortzuführen.

Wenn der Verstorbene selbst in der Immobilie lebte und kein Wohnrecht Dritter besteht, geht die volle Verfügungsmacht nach § 1922 BGB auf die Erben über. Sie können einziehen, vermieten oder die Wohnung auflösen und tragen nach § § 1967 BGB die dabei entstehenden Kosten.

Sonderkündigungsrecht nach Tod eines Mieters

Stirbt ein Mieter, kann der Vermieter innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod das Mietverhältnis außerordentlich nach § 580 BGB kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht ermöglicht es, die Wohnung schnell für eine Neuvermietung oder Auflösung freizumachen. Nach der Kündigung gilt jedoch weiterhin die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten, innerhalb derer die Wohnung geräumt, entrümpelt und ggf. renoviert werden muss. Angehörige des verstorbenen Mieters haben nach § 563 BGB ein vorrangiges Recht, den Mietvertrag fortzuführen.

Wohnung nach Tod auflösen: Wie vorgehen?

Um Ihnen Zeit und Nerven zu sparen, sollten Sie die Entrümpelung organisiert und strukturiert angehen. Fertigen Sie zunächst eine Inventar-Liste mit allen Möbeln und Gegenständen der verstorbenen Person an. So gehen Sie auf Nummer sicher, dass am Ende nichts vergessen wird. Danach kommt der knifflige Part: Was soll aufgehoben werden? Was kann weg? Stellen Sie sich diese Frage bei allen Gegenständen und teilen Sie sie so in folgende vier Kategorien ein:

Unser Sorglos-Tipp: Sie würden sich wundern, welche Schätze bei einer Entrümpelung zum Vorschein kommen! Antike Möbel und Sammlerstücke weisen meist noch einen großen Wert auf. Als erfahrenes Entrümpelungsunternehmen haben wir ein Auge für Raritäten und rechnen Ihnen den Wert an.

Checkliste Wohnungsauflösung nach Todesfall

Weil wir wissen, dass Entrümpelungen schnell unübersichtlich werden können, arbeiten wir mit klar strukturierten Checklisten – und stellen diese exklusiv für Sie bereit.
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Selbst entrümpeln oder pro­fessionelles Entrümpe­lungsunter­nehmen beauftragen?

Beträgt Ihre Kündigungsfrist mindestens 3 Monate, so haben Sie genügend Zeit, die Entrümpelung selbst durchzuführen. Verkaufen lassen sich viele Güter über Online-Plattformen wie z.B. Kleinanzeigen. Den Rest können Sie entweder an Freunde verschenken, in Gebrauchtwarenzentren abgeben oder auf einem Wertstoffhof fachgerecht entsorgen. Der Vorteil: Die Entrümpelung ist kostenlos. Jedoch sollten Sie sich bewusst sein, dass währenddessen viele Emotionen und Erinnerungen wachgerufen werden können, die nur schwer zu verarbeiten sind.

In diesem Fall könnte die bessere Alternative eine professionelle Entrümpelungsfirma sein, die sich der Arbeit annimmt. Bei uns erhalten Sie ein Rundum-Sorglos-Paket inklusive schneller und sauberer Abwicklung. Am Ende finden Sie eine besenreine Wohnung vor – ohne, dass Sie sich um etwas kümmern müssen. Melden Sie sich gerne jederzeit bei uns – wir haben immer ein offenes Ohr und beraten Sie persönlich!

Sorglos kümmert sich um Ihre Entrümpe­lung nach Todesfall

Wir können gut nachvollziehen, wenn die Entrümpelung nach einem Todesfall eine emotionale Herausforderung darstellt – insbesondere, wenn es um ein Familienmitglied geht, welches Ihnen nahe stand. Deshalb hoffen wir, dass Ihnen die Entrümpelung mithilfe unseres Ratgebers etwas leichter fällt. 

Sorglos kann sogar noch mehr  für Sie tun und Ihnen die Entrümpelung komplett abnehmen. Damit brauchen Sie sich nicht um die Arbeit kümmern und können in Ruhe mit dem Verlust abschließen. Unser Team steht Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung und erstellt Ihnen ein individuelles Angebot!

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Der Autor

Sorglos Gründer Magnus Wonneberger.
Magnus Wonneberger

Magnus Wonneberger gründete 2021 gemeinsam mit Gabriel Krämer Sorglos Umzüge & Entrümpelungen. Aufgrund schlechter Erfahrungen mit vermeintlich seriösen Umzugsunternehmen möchte er frischen Wind in die Branche der haushaltsnahen Dienstleistungen bringen. Gemeinsam mit seinem Team sorgt er dafür, dass Umzüge und Entrümpelungen so stressfrei wie möglich ablaufen und individuelle Wünsche der Kundinnen und Kunden erfüllt werden. Zuverlässigkeit und Kundenservice haben für ihn oberste Priorität.

Sein Wissen über Umzüge & Entrümpelungen teilt er hier in Form von Tipps und Ratgebern.