Ratgeber
Entrümpelung nach Todesfall - Hilfestellungen und Unterstützung
Einen geliebten Menschen zu verlieren ist nicht leicht. Einerseits muss man versuchen, mit dem Verlust klarzukommen. Andererseits hat man jede Menge organisatorischen Aufwand, wie z.B. die Planung der Beerdigung, die Kündigung von Verträgen sowie die Auflösung des Haushalts oder der Wohnung. Insbesondere, wenn Sie eine Entrümpelung nach Todesfall veranlassen möchten, greifen wir Ihnen gerne unter die Arme. Als ersten Anhaltspunkt haben wir Ihnen einige hilfreiche Tipps zusammengestellt, die Ihnen bei der Vorbereitung und Durchführung der Entrümpelung helfen sollen.
Das erfahren Sie hier:
Wer ist verantwortlich für die Entrümpelung nach Todesfall?
Nach einem Todesfall in der Familie sind in der Regel die Erben hauptverantwortlich für die Wohnräume der verstorbenen Person. Handelt es sich dabei um Privateigentum, so geht das Haus in den Besitz der Erben über. Im Falle einer Mietwohnung kann diese entweder mitsamt der Einrichtung übernommen werden oder gekündigt und geräumt werden.
Mietrecht
Das Mietrecht im Todesfall ist nach § 563 BGB geregelt. Demnach ist es möglich, bereits zu Lebzeiten einen späteren Mieter festzulegen. Als potenzielle Mieter kommen eingetragene Partner, die eigenen Kinder (sofern noch nicht ausgezogen), sowie die nächsten Verwandten infrage. Um einen Erbstreit zu verhindern, empfiehlt es sich, rechtzeitig ein Testament aufzusetzen und die entsprechende Person einzutragen.
Sonderkündigungsrecht
Sollten Sie sich als Haupt-Verantwortlicher stattdessen dafür entscheiden, den Mietvertrag zu kündigen und damit die Räumlichkeiten zu entrümpeln, können Sie vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Laut § 580 BGB haben Sie einen Monat nach dem Tod des Hauptmieters Zeit, den Vertrag zu kündigen. Anschließend bleibt Ihnen die gesetzliche Frist von drei Monaten für die Haushaltsauflösung und Entrümpelung der Wohnung.
Wie läuft eine Entrümpelung nach Todesfall ab?
Um Ihnen Zeit und Nerven zu sparen, sollten Sie die Entrümpelung organisiert und strukturiert angehen. Fertigen Sie zunächst eine Inventar-Liste mit allen Möbeln und Gegenständen der verstorbenen Person an. So gehen Sie auf Nummer sicher, dass am Ende nichts vergessen wird. Danach kommt der knifflige Part: Was soll aufgehoben werden? Was kann weg? Stellen Sie sich diese Frage bei allen Gegenständen und teilen Sie sie so in folgende vier Kategorien ein:
- Kategorie 1: Behalten
- Kategorie 2: Aussortieren
- Kategorie 3: Verkaufen
- Kategorie 4: Verschenken
- Unser Sorglos-Tipp: Sie würden sich wundern, welche Schätze bei einer Entrümpelung zum Vorschein kommen! Antike Möbel und Sammlerstücke weisen meist noch einen großen Wert auf. Als erfahrenes Entrümpelungsunternehmen haben wir ein Auge für Raritäten und rechnen Ihnen den Wert an.
Selbst entrümpeln oder professionelles Entrümpelungsunternehmen beauftragen?
Beträgt Ihre Kündigungsfrist mindestens 3 Monate, so haben Sie genügend Zeit, die Entrümpelung selbst durchzuführen. Verkaufen lassen sich viele Güter über Online-Plattformen wie z.B. Kleinanzeigen. Den Rest können Sie entweder an Freunde verschenken, in Gebrauchtwarenzentren abgeben oder auf einem Wertstoffhof fachgerecht entsorgen. Der Vorteil: Die Entrümpelung ist kostenlos. Jedoch sollten Sie sich bewusst sein, dass währenddessen viele Emotionen und Erinnerungen wachgerufen werden können, die nur schwer zu verarbeiten sind.
In diesem Fall könnte die bessere Alternative eine professionelle Entrümpelungsfirma sein, die sich der Arbeit annimmt. Bei uns erhalten Sie ein Rundum-Sorglos-Paket inklusive schneller und sauberer Abwicklung. Am Ende finden Sie eine besenreine Wohnung vor – ohne, dass Sie sich um etwas kümmern müssen. Melden Sie sich gerne jederzeit bei uns – wir haben immer ein offenes Ohr und beraten Sie persönlich!
Wer zahlt die Entrümpelung nach Todesfall?
Gute Neuigkeiten für Sie! Die Entrümpelung nach dem Todesfall ist steuerlich absetzbar. Sie müssen die Kosten also nicht alleine tragen. Wenn Sie die Entrümpelung als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistung in Ihrer Steuererklärung aufführen, dann bezuschusst das Finanzamt diese mit 20%. Bei einem Maximalbetrag von 20.000€ im Jahr entspricht das 4.000€.
Sorglos kümmert sich um Ihre Entrümpelung nach Todesfall
Wir können gut nachvollziehen, wenn die Entrümpelung nach einem Todesfall eine emotionale Herausforderung darstellt – insbesondere, wenn es um ein Familienmitglied geht, welches Ihnen nahe stand. Deshalb hoffen wir, dass Ihnen die Entrümpelung mithilfe unseres Ratgebers etwas leichter fällt.
Sorglos kann sogar noch mehr für Sie tun und Ihnen die Entrümpelung komplett abnehmen. Damit brauchen Sie sich nicht um die Arbeit kümmern und können in Ruhe mit dem Verlust abschließen. Unser Team steht Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung und erstellt Ihnen ein individuelles Angebot!
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Der Autor
Magnus Wonneberger
Magnus Wonneberger gründete 2021 gemeinsam mit Gabriel Krämer Sorglos Umzüge & Entrümpelungen. Aufgrund schlechter Erfahrungen mit vermeintlich seriösen Umzugsunternehmen möchte er frischen Wind in die Branche der haushaltsnahen Dienstleistungen bringen. Gemeinsam mit seinem Team sorgt er dafür, dass Umzüge und Entrümpelungen so stressfrei wie möglich ablaufen und individuelle Wünsche der Kundinnen und Kunden erfüllt werden. Zuverlässigkeit und Kundenservice haben für ihn oberste Priorität.
Sein Wissen über Umzüge & Entrümpelungen teilt er hier in Form von Tipps und Ratgebern.