Ratgeber
Entrümpelung von der Steuer absetzen
Das erfahren Sie hier:
Die Grundlage: Haushaltsnahe Dienstleistungen im deutschen Steuerrecht
Das deutsche Einkommensteuergesetz regelt in § 35a die Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen - kurz: die haushaltsnahen Dienstleistungen. Und davon können auch Sie profitieren.
Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?
Haushaltsnahe Dienstleistungen umfassen sämtliche Arbeiten, die man privat im eigenen Haushalt erledigt. Dazu gehören beispielsweise
- Putzarbeiten,
- Gartenpflege,
- Fensterputzen,
- Schneeräumen,
- Entrümpelung,
- Wohnungsauflösung
- und ähnliche Arbeiten im Haushalt.
Für die steuerliche Absetzbarkeit ist wichtig, dass diese Dienstleistungen in Ihrer Wohnung, Ihrem Haus oder auf dem dazugehörigen Grundstück durch eine externe Person (ein Unternehmen oder eine selbstständige Person) ausgeführt werden.
Können Vermieterinnen und Vermieter haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen?
Voraussetzung für die Absetzbarkeit ist, dass es sich um Arbeiten im eigenen Haushalt handelt. Wenn Sie eine vermietete Wohnung auf eigene Kosten entrümpeln, dann können Sie die Summe als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung in der Steuererklärung angeben – nicht aber als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen.
Diese Kosten können Sie absetzen
Absetzbar sind die Arbeits-, Fahrt und Maschinenkosten sowie die Entsorgungskosten, wenn Sie Teil der haushaltsnahen Dienstleistung sind.
Darauf müssen Sie unbedingt achten
- Höchstsatz beachten
Der Höchstsatz, den Sie für haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen können, liegt bei einem Maximalbetrag von 20.000 Euro. Davon werden 20 % vom Finanzamt erstattet, sprich: Sie können maximal 4.000 Euro jährlich einsparen. Der Höchstsatz bezieht sich auf die Gesamtsumme der haushaltsnahen Dienstleistungen. Wenn Sie verschiedene Dienste in Anspruch genommen haben, können Sie alle Rechnungen einreichen – anerkannt für die Berechnung werden allerdings maximal 20.000 Euro.
Rechen-Beispiele
Rechnungswert in Euro | Erstattung vom Finanzamt |
---|---|
20.000 Euro | 4.000 Euro |
10.000 Euro | 2.000 Euro |
5.000 Euro | 1.000 Euro |
3.000 Euro | 600 Euro |
1.500 Euro | 300 Euro |
- Barzahlungen werden nicht anerkannt
Achtung! Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht akzeptiert. Es ist sehr wichtig, dass Sie eine Rechnung haben und der Betrag überwiesen wurde. An dieser Stelle raten wir Ihnen also, Entrümpelungsarbeiten nicht schwarz durchführen zu lassen und auf eine Überweisung zu bestehen. Anbieter, die bar kassieren wollen, sind als unseriös einzustufen.
Eine korrekte Rechnung enthält folgenden Angaben:
- Name, Adresse und Steuernummer des Entrümpelungsunternehmens,
- Name und Adresse des Rechnungsempfängers,
- Art der Leistung
- Datum der Leistungserbringung
- Entgelt der einzelnen Dienste (Lohn, Material, Fahrtkosten etc.)
Bei Sorglos Umzüge & Entrümpelungen erhalten Sie selbstverständlich eine Rechnung, in der alle geleisteten Positionen sauber aufgeführt werden.
Entrümpelung in der Steuererklärung eintragen
- In der Steuererklärung finden Sie das Feld „haushaltsnahe Dienstleistungen“. Dort können Sie als Art der Aufwendung „Entrümpelung“ oder “Wohnungsauflösung” sowie die dafür angefallenen Kosten eintragen.
- Sie können hier alle Rechnungen, die zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen, einreichen.
- Geben Sie immer den Bruttobetrag an.
- Wenn Sie mit jemandem zusammenleben und keine gemeinsame Steuererklärung machen, kann der Höchstbetrag nur einmal in Anspruch genommen werden.
Darum sind haushaltsnahe Dienstleistungen besonders lohnend
- Haushaltsnahe Dienstleistungen senken direkt Ihre Steuerlast.
- Im Vergleich zu anderen Ausgaben, die nur Ihr zu versteuerndes Einkommen mindern, ist dies besonders vorteilhaft.
Ein Beispiel:
Bei Entrümpelungskosten von 5.000 Euro, erhalten Sie 1.000 Euro (20 %) vom Finanzamt zurück. Ihre Steuerlast wurde direkt gesenkt.
Andere Ausgaben, mit denen Steuern gespart werden, senken in der Regel nur den zu versteuernden Betrag. Bei einem persönlichen Steuersatz von 25 % würden von den 5.000 Euro also gerade mal 250 Euro an Steuern gespart werden.
Haushaltsnahe Dienstleistungen werden – korrekt gesprochen – also gar nicht von der Steuer abgesetzt: Sie ermöglichen eine direkte Steuerermäßigung.
Also: Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Entrümpelungskosten von der Steuer abzusetzen und sparen Sie bares Geld.
Besprechen Sie am besten Ihre individuelle Situation mit Ihrer Steuerberatung – so können Sie sicher gehen, dass Ihnen kein Euro entgeht.
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Der Autor
Magnus Wonneberger
Magnus Wonneberger gründete 2021 gemeinsam mit Gabriel Krämer Sorglos Umzüge & Entrümpelungen. Aufgrund schlechter Erfahrungen mit vermeintlich seriösen Umzugsunternehmen möchte er frischen Wind in die Branche der haushaltsnahen Dienstleistungen bringen. Gemeinsam mit seinem Team sorgt er dafür, dass Umzüge und Entrümpelungen so stressfrei wie möglich ablaufen und individuelle Wünsche der Kundinnen und Kunden erfüllt werden. Zuverlässigkeit und Kundenservice haben für ihn oberste Priorität.
Sein Wissen über Umzüge & Entrümpelungen teilt er hier in Form von Tipps und Ratgebern.